Eine Rattenbekämpfung erfolgt im Auftrag des Kunden oder kann angeordnet werden von der Stadt oder Gemeinde. Wie die Ratten dort bekämpft werden, entscheidet der Kammerjäger und der Kunde. Der Gesetzgeber schreibt vor, wie lange die Bekämpfung durchgeführt werden darf. Zur Bekämpfung zählen chemische Wirkstoffe, Schlagfallen, Begasung, Klebefallen, elektronische Falle, Ertränkung, lebend Falle und die ökologische Bekämpfung. Klebefallen und Ertränkung Bekämpfungen, sind mit den Gesetzen des Tierschutzes nicht vereinbar. Rodentizide sind bei der Begiftung durch Kammerjäger einzusetzen. Die Anwendung und dem Umgang mit Rodentiziden (Gefahrstoffkennzeichnung T) ist besondere Vorsicht nötig. Schlagfallen werden im Innenbereich eingesetzt. Daher sollte man die Schlagfallen mit Drahtseilen befestigen. Begasungen werden in großen Silos, Container durchgeführt. Rattenklebefallen werden auf dem Schiff eingesetzt. Die Lebend-fallen werden in Großstädten selten eingesetzt. Meist Privatpersonen die das Obst, Gemüse, Tiere schützen wollen und das Tierschutzgesetz an erster Stelle sehen. Oftmals sind dort auch Katzen, die das Gleichgewicht herstellen.