EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Verbindliches Datenschutzrecht für alle!

Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft. Ab dem 25. Mai 2018 sind die hierin enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz verbindlich in den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden – auch ohne die separate Übertragung in nationales Recht.

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Verbindliches Datenschutzrecht für alle!